Kabinettsbeschluss

Altersgrenze von 65 Jahren bei der Feuerwehr fällt

01. April 2025 , 12:39 Uhr

Aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren in Bayern müssen ihren Dienst derzeit noch beenden, wenn sie 65 Jahre alt werden. Nicht nur das soll sich aber bald ändern.

Für Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren in Bayern wird die Altersgrenze für den aktiven Dienst auf 67 Jahre angehoben. Die bisher bei 65 Jahre liegende Grenze wird künftig flexibel an das jeweilige Rentenalter angepasst. Das hat das bayerische Kabinett nach der Anhörung der zuständigen Verbände nun final beschlossen – aber mit einigen Änderungen gegenüber den ursprünglichen Plänen. Nun ist der Landtag am Zug.

«Damit sichern wir auch für die Zukunft das große Helferpotential im Freistaat Bayern», sagte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) über die Anhebung der Altersgrenze. «Wir machen unsere Feuerwehren fit für die Zukunft und tragen damit ihrer wichtigen und überwiegend ehrenamtlichen Arbeit Rechnung.» 

Von den derzeit rund 328.000 aktiven Feuerwehrfrauen und -männern in Bayern sind laut Ministerium rund 320.000 ehrenamtlich tätig. Wie in anderen Bundesländern kämpfen aber viele Feuerwehren mit Personalsorgen.

Doch keine weitere Verlängerungsmöglichkeit

Nach der Anhörung wurden noch einige Änderungen am Gesetzentwurf vorgenommen, wie das Innenministerium nach dem Kabinettsbeschluss mitteilte. So wurde die ursprünglich vorgesehene Möglichkeit, die aktive Dienstzeit bei der Feuerwehr in begründeten Einzelfällen um bis zu drei Jahre über die eigentliche Altersgrenze hinaus verlängern zu können, verworfen.

Anders als geplant bleibt es dagegen aber bei einer vierjährigen Wartezeit für die Wahl zum Kommandanten. Damit werde die große Verantwortung, die mit diesem wichtigen Amt einhergehe, berücksichtigt, hieß es. Ursprünglich wollte die Staatsregierung die vierjährige Wartezeit streichen.

Neu in den Gesetzentwurf aufgenommen wurde zudem, dass die Landkreise Ausbildern Entschädigungen zahlen können. «Gerade kleine Gemeinden sind darauf angewiesen, dass ihre Möglichkeiten der Ausbildung am Standort durch Angebote auf Kreisebene ergänzt werden», erläuterte der Innenminister.

Technische Fehlalarmierungen können teuer werden

Neu ist auch, dass Gemeinden Fehlalarmierungen durch Notrufsysteme etwa in Fahrzeugen in Rechnung stellen können. Das umfasse nun auch falsch abgesetzte Notrufe etwa durch Smartphones, teilte das Ministerium mit. Zudem können Gemeinden bei Falschalarmierungen durch Hausnotrufe künftig einen Kostenersatz verlangen. «Oftmals setzen die Dienstleister von Hausnotrufen generell Notrufe bei der Integrierten Leitstelle ab, ohne vorher zu überprüfen, ob tatsächlich eine Gefahr vorliegt», sagte Herrmann. Das führe mittlerweile zu einer starken zusätzlichen Belastung der Feuerwehrkräfte in Bayern. «Mit dieser Änderung möchten wir die Dienstleister hier stärker in die Pflicht nehmen.»

Quelle: dpa

Bayern Feuerwehr Kabinett Regierung

Das könnte Dich auch interessieren

11.04.2025 Delhi und Karnataka: Söder zieht es nach Indien Wochenlang kannte der Terminplan von CSU-Chef Söder nur ein Thema: die Koalitionsverhandlungen in Berlin. Nun folgt das krasse Gegenteil. Im fernen Indien versucht er sich als Außenpolitiker. 10.04.2025 Ministerpräsident Söder erhält Europäischen Karlspreis Die aus dem Sudetenland vertriebene Volksgruppe fand großteils in Bayern eine neue Heimat. Das Verhältnis der Sudetendeutschen zum Freistaat ist eng. Nun wird auch der aktuelle Regierungschef geehrt. 08.04.2025 Bayern bleibt bei Studierenden überaus beliebt Auch wenn der Rekord aus dem vergangenen Jahr nicht ganz erreicht wird - an den Hochschulen und Universitäten im Freistaat ist auch im gerade angelaufenen Semester wieder viel los. 01.04.2025 Nur noch 9 Gerichte in Bayern entscheiden über Abschiebehaft Per Abschiebehaft kann ein Abtauchen von abgelehnten Asylbewerbern verhindert werden. Die dazugehörigen Verfahren sind aber schwierig, weshalb es nun im Freistaat eine neue Zuständigkeit gibt.