Eine Woche ist die Legalisierung von Cannabis jetzt her. Während die Befürworter ihre Freiheiten in Bezug auf Besitz und Konsum schon ausleben, gibt es viele kritische Stimmen. Auch von der Polizei Oberfranken. Denn natürlich gelten jetzt andere Voraussetzungen für die Kontrollen. Die Regelung der Mengenangabe ist zum Beispiel klar definiert, die Regelung beim Konsum im Straßenverkehr eher offen und dementsprechend komplizierter, sagt Oliver Barnert, Pressesprecher vom Polizeipräsidium Oberfranken. Er rät grundsätzlich:
Unter dem Einfluss von Cannabis, also THC, lassen sich Geschwindigkeiten und auch Entfernungen schwer einschätzen. Und auch das Reaktionsvermögen sinkt. Und um beispielweise Fahrradfahrer, Kinder, Jugendliche und ältere Menschen zu schützen, sollte, wer Cannabis konsumiert, sein Fahrzeug stehen lassen, am besten mehrere Tage.
Das Problem bei Cannabis ist, dass es im Gegensatz zu Alkohol im Körper nicht linear abgebaut wird. Bedeutet, wann man kein Cannabis mehr im Körper hat, lässt sich nur schwer einschätzen. Bei Alkohol gilt 0,1 Promille in der Stunde – eine Richtschnur, mit der man seine Fahrtüchtigkeit einschätzen kann. Bei Cannabis gibt es keine solche Richtschnur, Experten sprechen von drei bis fünf Tagen.
Wer mindestens 18 Jahre alt ist, darf zu Hause bis zu 50 Gramm aufbewahren und draußen maximal 25 Gramm dabei haben.