Der Bundestag hat die kontrollierte Freigabe von Cannabis in Deutschland beschlossen. Besitz und Anbau der Droge sollen zum 1. April mit zahlreichen Vorgaben für Volljährige zum Eigenkonsum legal werden. Es gibt viel Kritik. Zum Beispiel für Fahrlehrer wie Roland Hagen aus Helmbrechts ist die Cannabis-Legalisierung eine große Falle für Verkehrsteilnehmer und vor allem Fahranfänger:
Und die Fahrschüler fragen dann, wann darf ich denn wieder fahren.? Momentan ist es ja so, wenn er einen Joint raucht und er wird kontrolliert und muss beim Polizisten Urin abgeben, und es wird nachgewiesen, dann ist Ebbe, dann fährt er ein halbes Jahr nicht mehr.
Und nicht nur das. Wer mit Drogen am Steuer erwischt wird, der muss nachweisen, dass er keine Drogen mehr konsumiert, also regelmäßig Haar- oder Urinproben bei den Behörden abgeben.
Eine klare Richtschnur gibt es hier nicht. Bei Alkohol sagt man, 0,1 Promille baut sich im Körper in einer Stunde ab. Bei Cannabis ist das anders. Erfahrungswerte sprechen von drei bis fünf Tagen, die man nach einem Joint aufs Autofahren verzichten sollte, die Deutsche Verkehrswacht fordert „wer fährt kifft nicht“.
Am 22. März geht die Legalisierung in den Bundesrat, ist aber nicht zustimmungsbedürftig. Die Länderkammer könnte den Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag anrufen und das Verfahren abbremsen. Bayern hat schon angekündigt, nichts unversucht zu lassen, die Legalisierung zu verhindern.