Mordprozess

Familie mit Axt erschlagen - Lebenslang für 28-Jährigen

27. März 2025 , 15:41 Uhr

Jahrelang überbehütet, dann ausgerastet: Im Juni 2024 hat ein 28-Jähriger im Vogtland drei Leben brutal ausgelöscht. Die Tatwaffe: eine Axt. Wie ist es dazu gekommen?

Mit einer Axt hat ein 28-Jähriger im Vogtland erst seine Mutter, dann Oma und Opa im Schlaf erschlagen. Dafür hat ihn das Landgericht Zwickau nun zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Schwurgericht sprach ihn des dreifachen Mordes für schuldig. Den Richterspruch nahm der Deutsche stoisch hin. Er hatte dem Gericht das Leben mit Mutter und Großeltern unter einem Dach als große Belastung geschildert. An jenem Morgen des 3. Juni 2024 sei es «wie ein Vulkan» aus ihm herausgebrochen. 

Bei seiner Aussage vor Gericht war – ebenso wie bei den Plädoyers von Anklage und Verteidigung – die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Doch Richter Jörg Burmeister gab bei der Urteilsbegründung Einblicke in die Schilderungen des unscheinbar wirkenden jungen Mannes. 

«Spielball der Familie» – die Geschichte des Täters

Von klein auf sei er überbehütet aufgewachsen, seine Familie habe stets wie ein Helikopter um ihn geschwebt. Dabei habe es keinerlei Raum gegeben, um eigene Erfahrungen zu sammeln und in schwierigen Situationen Lösungen zu finden. Das habe auch die Tat an sich gezeigt, so Burmeister. Er habe sich versklavt gefühlt, als Spielball der Familie, der für vieles herhalten müsse.

All das sei im Morgengrauen des 3. Juni aus ihm herausgebrochen. Er sei aufgewacht, habe eine Axt aus der Garage geholt und die drei schlafenden Familienmitglieder erschlagen. Laut Rechtsmedizin sind dabei eine Vielzahl Axthiebe auf sie eingeprasselt. Allein an der Leiche der Mutter wurden mindestens 29 Hiebverletzungen gezählt. 

Danach hatte der 28-Jährige die Polizei gerufen und sich festnehmen lassen. Vor Gericht habe er erklärt, er sei von einem Gefängnis ins andere umgezogen, sagte Richter Burmeister. Der Haftraum sei seine erste eigene Wohnung. 

Richter: Keine verminderte Schuldfähigkeit

All das könne die Bluttat nicht entschuldigen oder rechtfertigen, betonte der Richter. Der Angeklagte habe zwar an einer Persönlichkeitsstörung gelitten, eine verminderte Schuldfähigkeit sah das Gericht aber nicht. Vielmehr habe er ausgenutzt, dass seine schlafenden Opfer arg- und wehrlos waren und sie heimtückisch getötet. Deswegen sei nur eine Verurteilung wegen Mordes samt lebenslanger Freiheitsstrafe infrage gekommen. 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: dpa

 

Deutschland Familie Kriminalität Mord Prozess (Gericht) Sachsen Urteile

Das könnte Dich auch interessieren

04.04.2025 Leichenteile in Tiefkühltruhe: Lebenslang wegen Mordes Bei einem Mann werden Leichenteile in einer Tiefkühltruhe entdeckt. Nun verurteilt ihn das Landgericht Bielefeld wegen Mordes. 03.04.2025 Lebenslange Haft für Ehepaar nach Doppelmord rechtskräftig Ein Mann tötet gemeinsam mit seiner Ehefrau seinen eigenen Vater und dessen Frau. Ein Gericht verhängt dafür lebenslange Freiheitsstrafen - die in Karlsruhe nun geprüft wurden. 19.03.2025 BGH bestätigt Verurteilung: Lina E. muss ins Gefängnis «Free Lina» fordern Unterstützer der Linksextremistin seit Jahren. Doch daraus wird nichts. Der Bundesgerichtshof hat das Verfahren abgeschlossen. 19.03.2025 Nach Angriffen auf Neonazis – BGH entscheidet zu Lina E. Muss sich das Oberlandesgericht Dresden noch einmal mit Lina E. beschäftigen – oder muss die Linksextremistin zwei Jahre nach ihrer Verurteilung ins Gefängnis? Der BGH hat den Fall geprüft.