Fußball-Bundesliga

Feuerzeugwurf-Eklat um Union: Bochum darf 2:0-Sieg behalten

28. Februar 2025 , 20:04 Uhr

Das Urteil nach dem Feuerzeugwurf gegen den Kopf des Bochumer Torwarts Drewes hat Auswirkungen auf den Abstiegskampf. Auch in der Berufungsverhandlung unterliegt Union und geht zum nächsten Gericht.

Bei den Bochumern war die Erleichterung nach dem Richterspruch nicht zu übersehen – Union-Präsident Dirk Zingler aber will weiter kämpfen. Zweieinhalb Monate nach dem Feuerzeugwurf-Eklat von Berlin hat das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes im Berufungsverfahren entschieden, dass die eigentlich 1:1 ausgegangene Bundesliga-Partie mit 2:0 für Bochum zu werten sei.

Der VfL kann sich deshalb über zwei zusätzliche Punkte im Abstiegskampf freuen. Der 1. FC Union bleibt der Verlierer am Grünen Tisch, weil einer seiner Fans im Dezember den Bochumer Torhüter Patrick Drewes mit einem Feuerzeug beworfen hatte. «Man kann nur hoffen, dass es eine starke Signalwirkung hat», sagte VfL-Geschäftsführer Ilja Kaenzig nach der Verhandlung. «Das hat uns bewegt in den vergangene Wochen. Jetzt haben wir ein beinahe endgültiges Urteil. Da sind wir natürlich froh.»

Die Entscheidung hat Auswirkungen auf die Bundesliga-Tabelle, die am Saisonende entscheidend sein könnten. «Wir waren heute Zeuge eines Verfahrens, in dem erstmalig das Fehlverhalten eines Zuschauers zu einer Spielumwertung geführt hat. Und das trotz einer ordnungsgemäßen Beendigung des Spiels durch den Schiedsrichter. Die Schaffung dieses Präzedenzfalls war aus unserer Sicht Ziel des Kontrollausschusses», sagte Union-Boss Zingler in einer schriftlichen Stellungnahme. 

Union gibt nicht auf und ruft Schiedsgericht an

Das Gericht sei vom VfL Bochum und vom Kontrollausschuss aufgefordert worden, «ein politisches Signal zu senden». Dies sei nur möglich gewesen unter der fehlerhaften Anwendung der Rechts- und Verfahrensordnung. «Wir sind daher gezwungen, dem politischen Druck zu entgehen und werden das Ständige Schiedsgericht anrufen», sagte Zingler. 

«Es kann nicht sein, dass ein gezielter Wurf auf einen Spieler zu einem Wiederholungsspiel führt», sagte der Vorsitzende Richter Oskar Riedmeyer nach der über vierstündigen Verhandlung und zweistündigen Beratung seines Rechtsorgans auf dem DFB-Campus in Frankfurt. Er ergänzte, die Partie hätte eigentlich abgebrochen werden müssen.

Das Bundesgericht lehnte damit die Berufung von Union gegen die Entscheidung des DFB-Sportgerichts vom 9. Januar ab, das die Partie ebenfalls bereits mit 2:0 für Bochum gewertet hatte. «Für das Bundesgericht des DFB hat eine Schwächung des VfL Bochum vorgelegen, welche durch den Feuerzeugwurf eines Mitglieds von Union Berlin herbeigeführt wurde. Dieses Verschulden wird Union Berlin zugerechnet», sagte Riedmeyer.

Nichtangriffspakt in der Nachspielzeit

Die Tabelle wird allerdings vor dem 24. Spieltag an diesem Wochenende angepasst: Durch den 2:0-Sieg hat Bochum zwei Punkte mehr und wird den 1. FC Heidenheim um zwei Zähler überflügeln und vom Relegationsplatz verdrängen. Union Berlin (13.) wird 76 Tage nach dem Skandalspiel ein Punkt abgezogen.

Die Partie im Stadion An der Alten Försterei war am 14. Dezember in der 92. Minute für mehr als 25 Minuten unterbrochen, nachdem der Bochumer Schlussmann Drewes von einem aus dem Union-Block geworfenen Feuerzeug getroffen worden war und vom Feld musste.

Das Spiel wurde danach durch Schiedsrichter Martin Petersen ohne Drewes fortgesetzt und beendet. Da Bochum sein Auswechselkontingent bereits ausgeschöpft hatte, ging Angreifer Philipp Hofmann kurzzeitig ins Tor. Beide Teams passten in einem Nichtangriffspakt den Ball lediglich hin und her, um die Begegnung zu beenden. 

Schiedsrichter Petersen Zeuge am 40. Geburtstag 

Das DFB-Sportgericht hatte dann geurteilt, dass Drewes durch das Feuerzeug am Kopf verletzt und Bochum geschwächt worden sei. Deshalb wäre sogar ein Spielabbruch gerechtfertigt gewesen. Die Berliner warfen Drewes mehr oder weniger direkt Schauspielerei vor. «Für eine besondere Schauspieleinlage von Herrn Drewes oder für ein Komplott oder eine Schmierenkomödie haben wir nicht die entsprechenden Anhaltspunkte bekommen», hatte Sportgerichtsrichter Stephan Oberholz gesagt. 

Das Bundesgericht verzichtete nach Zustimmung aller Beteiligten darauf, dass Drewes per Videoschalte im Saal «Golden Goal» auf dem DFB-Campus noch mal aussagen musste. Schiedsrichter Petersen musste an seinem 40. Geburtstag allerdings aus der Ferne noch mal Rede und Antwort stehen. 

Berufungen von Kiel und St. Pauli abgeschmettert 

Zu Beginn der Verhandlung auf dem DFB-Campus in Frankfurt/Main hatte das Bundesgericht die Berufungen von Holstein Kiel und St. Pauli, die eine Einflussnahme auf den Abstiegskampf sahen, als unzulässig abgewiesen.

Das Rechtsgremium um Riedmeyer und den früheren Nationalspieler Carsten Ramelow als Beisitzer sah juristisch kein «unmittelbares Interesse» der beiden Abstiegskandidaten an dem Fall. Der Kreis der Vereine könne nicht zu groß gezogen werden – «dies wäre ein nicht praktikabler Weg». Im Grunde kann das Urteil am Saisonende Auswirkungen auf die Platzierung aller Vereine haben.

Union-Präsident Zingler dieses Mal selbst im Gerichtssaal

Union-Präsident Zingler, der in erster Instanz nicht vor Ort war und danach massive Kritik am Sportgerichtsurteil geäußert hatte, betonte während der Verhandlung: «Der Verein ist nicht der Täter. Beide Mannschaften waren Opfer eines Feuerzeugwerfers, den wir ermittelt haben.» Das sah das Bundesgericht anders.

Union hätte in so einem Fall niemals Einspruch gegen die Spielwertung eingelegt. Bochum hingegen nutze den Einfluss von außen, um in den Wettbewerb einzugreifen, so Zingler weiter. 

Bochums Rechtsbeistand Christoph Schickhardt mahnte, auch die Sensibilität von Kopfverletzungen bei der Entscheidung zu berücksichtigen und sagte in seinem Plädoyer zum Täter: «Das erfüllt die Straftat einer gefährlichen Körperverletzung.» Das Urteil habe Signalwirkung auf den gesamten Fußball bis hin zu den Amateuren. Es wäre «ein fatales Zeichen» für den Fußball, wenn das Bundesgericht nicht dem Urteil des Sportgerichts folge.

Quelle: dpa

 

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