Neben dem Wegfall der Maskenpflicht in Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern jetzt, am Samstag, ist mit dem ersten April die telefonische Krankschreibung weggefallen. Ein Instrument, das Ärzte und Patienten während der Corona-Pandemie entlastet hat. Wer erkältet war, konnte sich per Telefon von seinem Arzt krankschreiben lassen. Telefonische Krankschreibungen waren bei leichteren Atemwegserkrankungen für bis zu sieben Tage möglich.
Der Wegfall der telefonischen Krankschreibung hängt mit der Einführung der elektronischen Krankschreibung in diesem Jahr zusammen. Patienten bekommen seit Anfang des Jahres nicht mehr den klassischen „gelben Schein“ als Nachweis für ihre Krankheit, sondern die Daten werden elektronisch an die Krankenkassen und die Arbeitgeber übermittelt.
Damit der Arzt mit der Krankenkasse abrechnen kann, muss er die Krankenkassenkarten einlesen. Der Wegfall der telefonischen Kranschreibung soll dazu beitragen, dass Patienten ihre Krankenkassenkarte zuverlässig zum Arzt bringen.
Allerdings fordern Hausärzte, dass die telefonische Krankmeldung zur Entlastung dauerhaft beibehalten wird.