Die Lerchenhoftrasse im Kreis Kronach kann kommen. Wie die Landesanwaltschaft Bayern mitteilte, hat auch der letzte Privatkläger seine Klage zwischenzeitlich zurückgenommen. Bereits im vergangenen Sommer hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Klage des Bund Naturschutz (BN) abgewiesen.
Somit bestehe nach nunmehr sieben Jahren endlich Baurecht, so Regierungspräsidentin Heidrun Piwernetz in einer Mitteilung. Dies sei ein weiterer wichtiger Baustein für eine leistungsfähige und verkehrssichere Anbindung des Wirtschaftsraums Kronach an die A 73.
Die Lerchenhoftrasse soll die B303 und die B173 verbinden und mehrere Ortschaften entlasten. Sie spielt auch für den weiteren Ausbau der B 173 eine Rolle. Die Naturschützer kritisierten unter anderem den Flächenverbrauch und die Beeinträchtigung des Hochwasserraums.