Heute wird im Mordprozess im Fall der getöteten Blumenverkäuferin Beatrix G. in Lichtenfels das Urteil erwartet. Die Staatsanwaltschaft fordert für den angeklagten Lichtenfelser Schüler die Höchststrafe von zehn Jahren Jugendhaft. Die Anklage ist überzeugt, dass der 18-Jährige nicht in Panik auf die Blumenverkäuferin eingestochen, sondern sie gezielt umgebracht habe.
Der Verteidiger bleibt dabei, sein Mandant habe Beatrix G. nicht töten wollen. Sein Ziel sei es gewesen, an die Tageseinnahmen des Blumenladens zu kommen, aber nicht einen Menschen zu töten. Ein Strafmaß hat der Verteidiger nicht genannt. Seinem Mandanten sei bewusst, was er angerichtet habe, und dass es dafür keine Entschuldigung gebe.