Das ist eine Falle, in die vor allem E-Scooter-Fahrer gerne tappen – alkoholisiert durch die Gegend fahren. Viele denken, für den E-Scooter gilt die Promillegrenzen wie für das Fahrrad – nämlich 1,6 Promille. Das ist aber ganz und gar nicht so.
Die Polizei betont aktuell, bei E-Scootern handelt es sich um Kraftfahrzeuge und damit gelte die
0,5-Promille-Grenze.
Bis zu diesem Wert darf man sein Kraftfahrzeug straffrei lenken, wenn man nicht auffällig fährt oder einen Unfall baut. Allerdings drohen schon ab einem Wert von 0,3 Sanktionen, sofern der Fahrer den Verkehr gefährdet.
Zum Beispiel die Bamberger Polizei schreibt, dass sie in letzter Zeit immer häufiger betrunkener E-Scooter-Fahrer stoppt. Für die meisten gibts dann ein böses Erwachen, wenn nach der feucht- fröhlichen Kneipentour wegen der Heimfahrt mit dem scheinbar harmlosen E-Scoooter dann der Führerschein weg ist.
(Symbolbild)