In dem Prozess um eine vermeintliche Corona-Impfnebenwirkung des Impfstoffs von AstraZeneca vor dem Oberlandesgericht in Bamberg ist am Montag kein Urteil gefallen. Stattdessen wurde ein Hinweisbeschluss verkündet, teilt das OLG mit. Der Senat hält das Verfahren für noch nicht entscheidungsreif und gibt den Parteien Zeit sich zu dem Beschluss schriftlich zu äußern, heißt es.
Ein Gutachten soll jetzt klären, ob die Klägerin ausreichend über die möglichen Nebenwirkungen aufgeklärt wurde. Am 11. September sollen beide Parteien Stellung zu dem Hinweisbeschluss nehmen. Danach setzt das Gericht das Verfahren fort.
Zum Hintergrund: die Frau aus Hof hat den Impfstoffhersteller auf Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von etwa 600.000 Euro verklagt. Sie habe nach ihrer Impfung mit AstraZeneca eine Darmvenenthrombose erlitten.