Die Urteile im Doppelmordprozess von Mistelbach bei Bayreuth sind rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die eingelegten Revisionen als unbegründet verworfen. Das teilt die Staatsanwaltschaft Bayreuth mit.
Im Strafverfahren wegen Doppelmordes an einem Arztehepaar in Mistelbach hatte die 1. Große Jugendkammer des Landgerichts Bayreuth nach vierzehn Verhandlungstagen im Januar den Angeklagten Felix S. wegen zweifachen Mordes zu einer Jugendstrafe von 13 Jahren und 6 Monaten und die mitangeklagte Tochter des Arztehepaares, Hannah S., wegen zweifachen Mordes zu einer Jugendstrafe von 9 Jahren und 6 Monaten verurteilt.
Beide Verteidiger hatten seinerzeit Revision eingelegt.
Der Aufsehen erregende Mordprozess hatte wegen des jugendlichen Alters der Angeklagten und aus Rücksicht auf die weiteren Kinder des Arzt-Ehepaares unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden.
Zugestochen hatte damals nach Überzeugung des Gerichts zwar der 19-Jährige, die 17 Jahre alte Tochter war aber nach Ansicht der Kammer die treibende Kraft hinter den Morden.