Belästigungsprozess

Staatsanwaltschaft fordert Bewährungsstrafe für Depardieu

27. März 2025 , 19:08 Uhr

Zwei Frauen beschuldigen Gérard Depardieu sexueller Belästigung. Der französische Schauspieler bestreitet dies. Der Staatsanwalt fordert Bewährung - aber mit ganz bestimmten Auflagen.

Im Belästigungsprozess gegen Gérard Depardieu hat die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten gefordert, die mit einer dreijährigen Bewährungsauflage verbunden ist. Dies würde bedeuten, dass der französische Schauspieler nicht ins Gefängnis müsste, wenn er sich an Auflagen hielt. 

Dazu sollen nach Willen der Staatsanwaltschaft unter anderem eine verpflichtende psychologische Betreuung und die Eintragung in das Register für Sexualstraftäter gehören. Zudem forderte die Anklagebehörde eine Geldstrafe von 20.000 Euro. 

Staatsanwalt fordert Gleichbehandlung

Es gehe in dem Fall um sexuelle Übergriffe, betonte Staatsanwalt Laurent Guy in seinem Plädoyer. Man könne ein ausgezeichneter Schauspieler sein, man könne ein ausgezeichneter Familienvater sein, das habe nichts mit den Straftaten zu tun, die man begehen könne. Er bat das Gericht, Gérard Depardieu genauso zu beurteilen wie jeden anderen Angeklagten. 

In dem spannungsgeladenen Prozess haben zwei Frauen – eine Dekorateurin und eine Regieassistentin – dem berühmten französischen Schauspieler vorgeworfen, sie 2021 während der Dreharbeiten zum Film «Les volets verts» (Die grünen Fensterläden) von Regisseur Jean Becker unsittlich an Po, Brüsten und Intimbereich angefasst zu haben.

Verteidigung will Freispruch

Depardieus Anwalt Jérémie Assous forderte in einem gut dreistündigen, emotionalen Plädoyer den Freispruch des Schauspielers. Es habe keine sexuelle Belästigung gegeben. Die Anschuldigungen der Regieassistentin nannte er erfunden. Die Aussagen der Dekorateurin bezeichnete der Verteidiger als unglaubwürdig. Auch etliche Zeugenaussagen stellte er infrage. 

Das Verfahren sei voll von Lügen und Ungereimtheiten. Assous sagte, er wolle, dass der Alptraum und die Hölle, in die man Depardieu geworfen habe, ein Ende nähmen. Depardieu sagte am Ende des Prozesses: «Seit drei Jahren zieht man mich durch den Schlamm.»

Depardieu bestreitet bewusste Belästigung

Depardieu hat während des Prozesses bestritten, beide Frauen sexuell belästigt zu haben. Im Fall der Dekorateurin räumte er jedoch ein, sie an den Hüften angefasst zu haben, betonte jedoch, dass dies nicht sexuell gemeint gewesen sei. Das Gericht will sein Urteil in dem Fall am 13. Mai sprechen.

Quelle: dpa

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