Das ist schon Kult in Wahljahren in Kulmbach. Der Kreisel beim Fäßla wird plakatiert mit Wahlwerbung – und kurz darauf ist die wieder weg. So war’s auch heuer. Nur wenige Tage waren die CSU-Kandidaten für die Landtags- und Bezirkswahl in der Mitte des Kreisels an der Hecke zu sehen, dann mussten sie wieder abgenommen werden.
Der Grund für das Wahlwerbeverbot ist die Verkehrssicherheit. Die Plakate lenkten die Autofahrer ab, argumentiert die Stadt, außerdem seien die Büsche in der Mitte durch die Plakate nicht mehr ausreichend belüftet.
Aber nicht nur am Fäßla-Kreisel mussten Plakate in Kulmbach bereits wieder abgehängt werden. Auch an den Laternen direkt neben dem Rathaus sind sie wieder verschwunden. Dort gilt nämlich das Neutralitätsgebot, so Stadtsprecher Jonas Gleich. Neben dem Bereich um Rathäuser gilt das auch für Schulen oder Gerichtsgebäude.
Des weiteren dürfen keine Wahlplakate an Verkehrsschildern, Ampeln oder anderen Verkehrseinrichtungen angebracht werden. An Autobahnen und außerhalb von Ortsdurchfahrten soll im Interesse der Verkehrssicherheit ebenfalls keine Plakate aufgehängt werden. Wahlwerbung an Privatgrundstücken muss vorher mit dem jeweiligen Eigentümer abgesprochen sein. Auf der anderen Seite gilt das Übermalen oder Beschmieren von Wahlplakaten als Sachbeschädigung und wird geahndet, ebenso wie Beschädigungen oder Herunterreißen.