Er soll sie im Intimbereich und an den Brüsten angefasst, ihre Beine auseinander gedrückt und ihr den Mund zugehalten haben, während er sich aufgedrängt hat. Wegen dieser Vergehen an seiner Stieftochter wurde ein 46-Jähriger Mann vom Amtsgericht Kulmbach zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der Mann muss außerdem eine Geldstrafe von 800 Euro ans Avalon zahlen und die Kosten des Gerichtverfahrens übernehmen.
Wie die Bayerische Rundschau berichtet, hat der Stiefvater seine Taten vor Gericht gestanden. Es sei einfach mit ihm durchgegangen. Staatsanwalt und Richterin waren sich einig, dass sich das Geständnis positiv auf das Ausmaß der Strafe auswirken muss. Schließlich musste die 16-jährige Stieftochter deswegen nicht aussagen.