Terror vom Ex-Freund: 53-Jähriger kommt vor Gericht mit Bewährungsstrafe davon

04. April 2023 , 07:55 Uhr

Es bleibt bei einer Bewährungsstrafe. Ein 53-jähriger Mann aus dem Landkreis Kulmbach muss nicht ins Gefängnis, weil er seiner Ex-Freundin das Leben zwei Jahre lang mit Nachstellungen zur Hölle gemacht hat. Vor dem Amtsgericht in Kulmbach war der Mann zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, die Staatsanwaltschaft hatte Berufung eingelegt.
Das Landgericht Bayreuth hat laut Nordbayerischer Kurier die Auflagen erhöht, es aber bei einer Bewährungsstrafe belassen, weil er einen Job gefunden hat. Der Mann muss 5.000 Euro Schmerzensgeld an seine 30-jährige Ex-Freundin bezahlen, das ist eine seiner Bewährungsauflagen.
Weil die Frau die Beziehung beendet hatte, hatte der 53-Jährige unter anderem eine Drohne vor ihrem Schlafzimmerfenster fliegen lassen, sie zu Nacktbildern erpresst, sie bei der Polizei und beim Jugendamt angezeigt, ein Sexvideo auf einen Fake-Account mit ihrem Namen und ihrer Telefonnummer ins Netz gestellt und so verursacht, dass sie ständig eindeutige Angebote bekam und sie mit einem gefälschten Schreiben zum Drogentest ins Landratsamt geschickt.

 

(Symbolbild)

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