Zu dem schweren Fahrradunfall vergangene Juni an der B289 in Kulmbach auf Höhe der Weinbrücke hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt. Der Autofahrer, der am 21. Juni 2023 eine 58-jährige Radfahrerin erfasst und tödlich verletzt hatte, wird demnach nicht wegen Körperverletzung mit Todesfolge oder einem ähnlichen Delikt belangt. Dagegen hat die Familie des Todesopfers laut Bayerische Rundschau Beschwerde eingelegt.
Als nächstes, das hat Radio Plassenburg vom Kulmbacher Polizei-Chef Peterr Hübner erfahren, werden die Ermittlungsunterlagen und Gutachten zurück an die Kulmbacher Polizei gegeben. Dann geht es um eine Ordnungswidrigkeit, für die der Fahrer belangt werden soll.
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