Ein 33-jähriger Gastwirt aus Kulmbach muss für vier Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht in Bayreuth hat ihn gestern laut Bayerische Rundschau wegen Drogenhandels verurteilt. Die mitangeklagte Ehefrau des Mannes ist mit einer Geldstrafe über 2.000 Euro davongekommen.
RP-Reporterin Anja Hampel:
Der Gastwirt soll einen Drogenkurier beauftragt haben, eine Tüte mit Drogen von Bayreuth nach Plauen zu fahren und das Geld dafür bei ihm abzuliefern. Der Drogenkurier ist eine 47-jährige Frau, die bei der Polizei ausgepackt hatte. Und da liegt für die drei Anwälte des einschlägig vorbestraften Gastwirts der Knackpunkt. Sie sagen, das ist die einzige Zeugin und die sei auch noch unglaubwürdig. Der Richter sah das anders, sieht die Angaben der Zeugin von der Polizei bestätigt und nicht den geringsten Eifer, den Kulmbacher zu belasten.
Das Urteil wird erst rechtkräftig, wenn keine Rechtsmittel eingelegt werden, wenn also beispielsweise der verurteilte Gastwirt nicht in Berufung geht.