Beschwerde gegen Vermögensarrest: Hoffmann reicht Stellungnahme ein

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Nachdem das Landgericht Hof die Beschwerde gegen den Vermögensarrest der Mineralölfirma Hoffmann aus Schwarzenbach an der Saale abgelehnt hat, muss sich nun das Oberlandesgericht Bamberg damit beschäftigen. Damit bleiben der Fuhrpark der Firma weiter beschlagnahmt und die Geschäftskonten eingefroren. Die Firma will nun eine Stellungnahme zu den Begründungen der Ablehnung einreichen, heißt es in einer Mitteilung. Hoffmann will nichts davon gewusst haben, dass die Lieferanten Diesel als Schmieröl umdeklariert importiert und damit Steuern hinterzogen haben.

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