Cannabisanbau: jeder muss seine drei Pflanzen separat ziehen

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Das mit dem legalen Cannabisanbau ist gar nicht so einfach. Drei Pflanzen darf jeder haben, das sind die gesetzlich Vorgaben. Wenn aber in einem Haushalt mehr Personen leben – ü18 versteht sich – dann dürfen die nicht automatisch im Wintergarten pro Person drei Pflanzen ziehen. Aktueller Fall in Regnitzlosau, dort hat die Polizei alle neun Cannabispflanzen einer dreiköpfigen Familie beschlagnahmt. Hintergrund: Jede Person muss ihre drei Pflanzen getrennt anbauen und vor allem vor dem Zugriff Dritter schützen. Etwa in einer WG muss man dann sein Zimmer absperren und in einer Familie jeder seine Pflanzen separat eintopfen.

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