Die Polizei warnt: Lotto- und Glücksspiel im Internet kann strafbar sein

 — © Symbolbild/Юрий Маслов/stock.adobe.com
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Wer im Internet an Lotto- und Glücksspielen teilnimmt, kann sich strafbar machen. Die oberfränkische Polizei warnt davor und rät zur Vorsicht. Zuletzt haben etliche Betroffene Strafanzeigen kassiert, weil sei im Internet an einem unerlaubten Glücksspiel teilgenommen haben. Ihr Unrecht war ihnen gar nicht bewusst. Banken stellten zuletzt immer wieder fest, dass Kunden Gutschriften von Glücksspielanbietern erhalten. Die stammen oft aus dem Ausland – überwiegend aus Malta. Es sind meist Beträge im zweistelligen Eurobereich.
Bei der Bank entsteht wegen der festgestellten Kontobewegungen der Verdacht der Geldwäsche und sie muss Anzeige erstatten.
Hintergrund:
Wenn Internetanbieter ihren Sitz außerhalb Deutschlands haben, besteht keine Erlaubnis zur Veranstaltung oder der Vermittlung von Glücksspielen im Internet. Wer daran teilnimmt, macht sich also strafbar.
Die Polizei rät: wer Werbung für solche Glücksspiele erhält, sollte in der so genannten „White List“ nachsehen. Auf der sind alle Veranstalter von Glücksspielen zu finden, die diese Glücksspiele auch durchführen dürfen. Hier ist der Link.
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