Eilantrag stattgegeben: Ausschluss von Kronacher CSU-Kreisrätin rechtswidrig

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Der Ausschluss der Kronacher CSU-Kreisrätin Susanne Daum aus der Fraktion im Sommer ist rechtswidrig gewesen. Das hat das Verwaltungsgericht Bayreuth entschieden und damit dem Eilantrag der Kreisrätin stattgegeben. Jetzt muss die Fraktion Susanne Daum wieder vorläufig aufnehmen – bis es eine rechtskräftige Entscheidung gibt. Schon in formeller Hinsicht erweise sich der Fraktionsausschluss als rechtswidrig, heißt es in der Pressemitteilung. Vor dem Ausschluss sei die Antragstellerin nicht angehört worden. Anlass für den Ausschluss soll das Teilen von AfD-nahen Posts gewesen sein.

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