IHK Oberfranken informiert: Anträge zum Erlass der Rückforderung von Corona-Soforthilfen

Kein bayerischer Betrieb soll in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, nur weil er die Corona-Soforthilfe zurückzahlen muss. Dieses Versprechen will der Freistaat Bayern halten. Wie die IHK Oberfranken mitteilt, können Selbstständige und Einzelunternehmer ab sofort einen Erlass der Rückforderung verlangen. Konkret betrifft das Menschen, die weniger als 25.000 bzw. 30.000 Euro jährlich verdienen. Die betroffenen Unternehmen können ab sofort die entsprechenden Anträge stellen.