Kommunbräu Kulmbach: Noch in diesem Jahr soll es wieder Bier im Lokal geben

Im Kommunbräu-Krieg in Kulmbach feiert die Genossenschaft einen Etappensieg. Der Richter der Zivilkammer am Landgericht Bayreuth hat mit dem Entscheid, dass die Genossen den Schlüssel zum Lokal nicht an die Pächterin zurückgeben müssen, einen „vorläufigen geregelten Zustand“ geschaffen, wie er sagte.
Für Braumeister und Vorstandsmitglied Alexander Matthes, ist das die Rechtssicherheit, die man sich gewünscht habe:
Seit Mittwoch wissen wir, dass wir es tun können. Rechtssicher. Jetzt laufen die ganzen anderen Arbeiten an. Der neue Wirt muss Verträge machen mit Lieferanten, Personal akquirieren und und und. Das ist natürlich sportlich. Aber man muss doch das Ziel haben, und wenn ich ein Fass Bier auf den Tresen stell und einen Hahn rein schlag, hier muss es ein Bier geben in dem Jahr.
Für einen Vollbetrieb als Speiselokal brauche es mehr Zeit, so Matthes weiter Die Technik müsse hochgefahren, der neue Pächter sich mit Lieferanten abstimmen und Personal akquiriert werden.
Davon unberührt geht der Rechtsstreit weiter. Da die Verteidigung der Wirtin Widerspruch eingelegt hat, geht das Verfahren in die nächste Instanz, an das Oberlandesgericht in Bamberg. Zusätzlich muss im Hauptverfahren weiterhin geklärt werden, ob die Kündigung der Wirtin durch die Genossenschaft im April überhaupt rechtens war. Wann beide Gerichtstermine stattfinden, ist noch nicht klar.