Plädoyers in Prozess um Tod von Krankenschwester

Dreieinhalb Jahre nach dem Tod einer Krankenschwester in einer Klinik in Kelheim steht ein Arzt in Regensburg vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Aussetzen mit Todesfolge vor. (Archivbild) — © Armin Weigel/dpa
Armin Weigel/dpa

Im Prozess um den Tod einer Krankenschwester Ende 2021 während ihrer Schicht in einem Krankenhaus in Kelheim hält die Staatsanwaltschaft einen Arzt für schuldig. Vor dem Landgericht Regensburg legte der Staatsanwalt dem 51-Jährigen Aussetzen mit Todesfolge zur Last und forderte eine Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten. 

Der Verteidiger plädierte auf Freispruch und sagte: «Ich bin der festen Überzeugung, dass wir keine Grundlage für eine Verurteilung haben.» Einig waren sich Staatsanwalt und Verteidiger darin, dass es niemanden gibt, der die dem Arzt zur Last gelegte Tat beobachtet hat. Zudem gingen beide Seiten nicht davon aus, dass die junge Frau Suizid beging.

Laut Anklage verabreichte der Arzt der Krankenschwester die Medikamente Propofol und Ketamin, da es ihr nachts aufgrund einer Migräneattacke schlecht ging und sie sich hingelegt hatte. Der Arzt soll die Frau danach nicht überwachen lassen haben. Die Kombinationswirkung mehrerer Medikamente führte laut Gutachter zum Tod der 23-Jährigen. Sie hatte zuvor bereits andere Mittel eingenommen.

Schwestern legten sich gegenseitig Zugänge

Den Zugang am Ellbogen legte der Schwester laut Anklage eine Kollegin. Dies sei dort gang und gäbe gewesen. Am nächsten Morgen entdeckte eine weitere Kollegin die Tote.

In dem Verfahren waren etliche Zeugen gehört worden, die ihren Aussagen zufolge etwa mitbekommen haben, dass es der 23-Jährigen schlecht ging und sie sich hinlegte. Auch wie sie eine Kollegin bat, ihr einen Zugang zu legen und wie am nächsten Morgen versucht wurde, die Schwester zu reanimieren.

Darüber hinaus berichteten Zeugen von Telefonaten oder Gesprächen mit dem angeklagten Arzt nach dem Tod der Krankenschwester. Einem gegenüber soll er möglicherweise gesagt haben, der Frau Propofol verabreicht zu haben.

Der Verteidiger betonte, die Zeugen hätten vor Gericht ihre Aussagen teils gegenüber früheren Angaben bei der Polizei relativiert – dies hatte auch der Staatsanwalt in seinem Schlussvortrag gesagt. Der Ankläger hielt diesen Satz, dass der Arzt Propofol verabreicht habe, aber für wahr.

Weitere Anhaltspunkte, etwa dass der Arzt die Leiche in einen anderen Raum schob, reichten aus Sicht des Verteidigers nicht aus. Überdies habe die 23-Jährige über einen längeren Zeitraum Medikamentenmissbrauch begangen. 

Staatsanwalt: Kein Vorsatz

Der Staatsanwalt sagte, der Angeklagte habe die Krankenschwester nicht töten wollen, er habe ihr wegen der Migräne vielmehr etwas Gutes tun wollen. Es handele sich nicht um ein vorsätzliches Tötungsdelikt. Auch der Vertreter der Nebenklage hatte auf eine Verurteilung wegen Aussetzens mit Todesfolge plädiert.

Der Angeklagte sagte in seinem letzten Wort, er bedaure den tragischen Tod der Krankenschwester. Er glaube und hoffe, dass das Gericht und auch der Vater der Toten erkannt hätten, «dass ich in keinster Weise etwas damit zu tun habe.» Das Urteil soll am 11. April gesprochen werden.

Quelle: dpa

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