Schmerzensgeldverfahren im Fall Peggy: Oberlandesgericht beschäftigt sich im Juli mit Berufung

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Der Fall Peggy Knobloch kommt vor das Oberlandesgericht Bamberg, indirekt. Es geht um die Schmerzensgeldklage der Mutter von Peggy Knobloch gegen den früheren Verdächtigen Manuel S.. Das Mädchen war 2001 spurlos verschwunden. Erst 2016 hatten die Ermittler die sterblichen Überreste in einem Wald in Thüringen gefunden.
Peggys Mutter hatte Schmerzensgeld von Manuel S. gefordert, der zugegeben hatte, das tote Mädchen damals in dem Wald abgelegt zu haben. Sie sei, so Susanne Knobloch, über Jahrzehnte im Unklaren über das Schicksal ihrer Tochter gewesen und  habe darunter psychisch stark gelitten.
Das Landgericht Hof hatte die Klage Ende Mai 2024 abgewiesen. Peggys Mutter hat Berufung eingelegt und damit ging der Fall ans Oberlandesgericht Bamberg. Dort soll am 10. Juli  über den Fall verhandelt werden. Die Beteiligten werden persönlich dabei sein,  Zeugen oder Sachverständige sind aber nicht geladen, so das Oberlandesgericht.

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