Bakteriologische Verunreinigung: Wasser in Burgkunstadt muss abgekocht werden
In Burgkunstadt muss ab sofort das Leitungswasser abgekocht werden. Das teilt das Landratsamt Lichtenfels mit. Demnach wurden bei einer routinemäßigen Trinkwasseruntersuchung Verunreinigungen festgestellt. Die Abkochandordnung gilt dabei nur für ein bestimmtes Versorgungsgebiet im Stadtbereich von Burgkunstadt. Folgende Straßen sind betroffen:
Alte Reichsstraße, Am Gutshof, Am Modschiel, Am Sandhölzchen, An-der-Röten, Bergacker, Berglein, Bones, Breslauer Straße, Brunnengasse, Dammsiedlung, Danzinger Weg, Dr.-Bullinger-Straße, Dr.-Martin-Luther-Straße, Dr.-Pühn-Straße, Ebnether Straße, Egerer Straße, Elbinger Weg, Erlenweg, Frankenleite, Franz-Leonhard-Pregler-Straße, Großer Flügel, Hainweiherer Straße, Hans-Agath-Straße, Heckenweg, Hohes Feld, Im Äckerlein, Jakob-May-Straße, Johann-Cellarius-Straße, Johannes-Schlund-Straße, Johann-Paul-Benkert-Straße, Karlsbader Weg, Kesselweg, Kleiner Flügel, Kommerzienrat-Riexinger-Weg, Königsberger Straße, Konrad-Zeitler-Straße, Kronacher Tor, Leite, Liegnitzer Straße, Marienbader Weg, Mehringer Straße, Meuselsberg, Obristfelder Weg, Paulus-Hetzel-Straße, Philipp-Brückner-Straße, Prelles, Prof.-Kist-Straße, Reichenberger Weg, Rothenbühl, Rügersleite, Schönberg, Schrötlein, Sonnenhang, Steinacker, Stettiner Straße, Thomas-Rüblein-Straße, Tuschera, Weidnitzer Weg, Wolf-von-Schaumberg-Straße
Die Abkochanordnung gilt, bis der Befund einer Nachuntersuchung vorliegt. Weitere Sofortmaßnahmen seien eingeleitet, heißt es.
Das Landratsamt schreibt:
Folgenden Anweisungen sind unbedingt zu beachten:
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Speisen ausschließlich abgekochtes Wasser.
- Zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden sollten Sie ebenfalls abgekochtes Wasser verwenden.
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
- Sie können das Leitungswasser für die Körperpflege (Duschen, Baden), für das Reinigen von Bedarfsgegenständen (Geschirr), für das Reinigen von Wäsche und für die Toilettenspülung nutzen.