Urteil im Brandstifterprozess Mainleus: Anwalt sieht die Strafe seines Mandanten als Chance
Das Urteil im Mainleuser Brandstifterprozess ist gefallen. Der Hauptangeklagte Fabian H., der bei allen drei Bränden aktiv war, muss vier Jahre ins Gefängnis. Sein Zwillingsbruder Tobias H. war Mittäter bei einem Fall, er hat eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und elf Monaten bekommen und muss 150 Sozialstunden ableisten. Jeffrey B., ebenfalls Hauptangeklagter, wurde nach dem Jugendstrafrecht zu vier Jahren Haft verurteilt. Während seiner Haftstrafe besteht die Möglichkeit, eine Ausbildung anzufangen und den theoretischen Teil in der JVA zu absolvieren. Jeffreys Anwalt Dr. h. c. Andreas Piel sieht das als Chance.
Das ist natürlich jetzt die Möglichkeit, wo man was draus machen kann und wo er letztendlich die Zeit auch sinnvoll nutzen kann. Die Möglichkeit, die wir natürlich haben, ist die, dass dann unter Umständen auch der Rest der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Das ist natürlich die Frage, die wir uns jetzt noch stellen müssen, die wir noch klären müssen, geht man in Revision zum Bundesgerichtshof, oder lässt man das so laufen. Das haben wir aber jetzt noch nicht abschließend entscheiden können.
Zeit, um Revision einzulegen, haben die Anwälte jetzt eine Woche.