Geplante „Heizwende“ der Regierung: Gesetzentwurf laut Kulmbacher SHK-Innung zu ungenau
Die Bundesregierung möchte ab 2024 die „Heizwende“ in Deutschland einleiten. In einem Gesetzentwurf haben sich die Ampelparteien darauf geeinigt, dass neue Heizungen dann mindestens 65 Prozent ihrer Wärme aus erneuerbaren Energien beziehen müssen. Auch alte Heizungen sollen dementsprechend umgerüstet werden. Allerdings soll es Übergangsfristen und auch Ausnahmeregelungen geben. Für Alexander Meile von der Kulmbacher SHK-Innung ist das ein Schritt in die Richtung. Er sagt aber auch, dass die Grenzen, was man machen kann und darf, noch nicht gut austariert sind:
„Wir wissen nicht wo die Reise hingeht. Es muss streng gemacht werden, das ist klar. Sonst funktioniert das alles nicht. Aber wir haben mehrere Probleme. Ob das jetzt die Stromerzeugung ist, die Lieferanten oder auch das Fachpersonal.“
Dazu kommt, dass noch nicht bekannt ist, wie genau die Fördermöglichkeiten aussehen sollen. Wärmepumpen als Alternative zu Gas-oder Ölheizungen sind in der Anschaffung beispielsweise relativ teuer.