Mordprozess um Blumenverkäuferin: Verteidigung will keine Rechtsmittel einlegen
Gegen das Urteil im Mordprozess im Fall der getöteten Blumenverkäuferin in Lichtenfels möchte die Verteidigung keine Rechtsmittel einlegen. Das hat die Kanzlei des Strafverteidigers Christian Barthelmes auf Nachfrage mitgeteilt. Damit würde der Angeklagte das Urteil akzeptieren. Noch bis Dienstag, 6.2., 24 Uhr, wäre es möglich, Rechtsmittel einzulegen. Wie berichtet, hatte der Angeklagte 18-jährige zum Prozessauftakt ein Geständnis abgelegt. Er gab zu, die 50-jährige Verkäuferin im März 2023 in Lichtenfels überfallen und auf sie eingestochen zu haben. Vor knapp einer Woche wurde er daraufhin zu neuneinhalb Jahren Haft wegen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.