Stille Tage zu Ostern: Laute Musik und Glücksspiel verboten - Sport erlaubt
Wir haben langes Osterwochenende. Viele haben frei. Was Sie bei der Freizeitplanung beachten sollten, das sind die sogenannten „stillen Tage“. Daran erinnern die Behörden nochmal. Von
Gründonnerstag bis Karsamstag sind Tanzveranstaltungen in Bayern nicht erlaubt. Auch müssen Unterhaltungsunternehmen geschlossen bleiben, das sind zum Beispiel Spielhallen. In Gaststätten müssen Geldspielgeräte ausgeschaltet bleiben, auch Musik im Wirtshaus ist nicht erlaubt.
Sportveranstaltungen sind nur am Karfreitag untersagt.