Bayreuther Bankangestellte verhindert Enkeltrick: Seniorin wollte über 10.000 Euro abheben

 — © Symbolbild / yamasan / stock.adobe.com
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Eine aufmerksame Bankangestellte hat in Bayreuth verhindert, dass eine Seniorin über 10.000 Euro an Betrüger übergeben hat. Wie die Polizei mitteilt, ist die 81-Jährige Opfer des Enkeltricks geworden. Sie war deswegen am Donnerstagnachmittag gegen 17 Uhr in der Bank und wollte das Geld abheben. Die Bankangestellte hat die Absicht dahinter geahnt und hat die Polizei verständigt.

Bei diesem Fall war auffällig, dass die Betrüger der Seniorin am Telefon darauf hingewiesen haben, dass Geld unter einem anderen Vorwand bei der Bank abzuholen, schreibt die Polizei. Sie sollte erklären, dass sie das Geld an ihre Enkel verteilen wolle.

 

Die Polizei hat folgende Hinweise:

Die Strategien der Täter an Vermögenswerte zu gelangen, sind mindestens genauso vielfältig wie deren erfundene Geschichten. Ein gesundes Misstrauen ist deshalb die beste Prävention. Das gilt insbesondere immer dann, wenn sensible Daten oder persönliche Informationen telefonisch abgefragt werden.

Vergewissern Sie sich bitte durch einen selbstständigen Anruf beim Polizeinotruf 110, ob es sich tatsächlich um einen echten Anruf handeln könnte. Wenn Sie dort anrufen, vergewissern Sie sich unbedingt, dass die vorherige Telefonverbindung mit dem Anrufer definitiv getrennt (aufgelegt) ist oder nutzen Sie ggf. ein anderes Telefon für Ihre Rückfrage bei der Polizeidienststelle.

  • Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und legen Sie im Zweifel einfach auf.
  • Sprechen Sie immer mit nahestehenden Personen oder Familienangehörigen über ungewöhnliche Telefonanrufe.
  • Gehen Sie nicht ans Telefon, wenn die Nummer unterdrückt oder Ihnen nicht bekannt ist. Lassen Sie den Anrufenden auf Ihren Anrufbeantworter sprechen und vergewissern Sie sich im Zweifel über den Notruf 110 in Ruhe, ob es mit dem Anruf seine Richtigkeit haben kann.
  • Machen Sie keine Angaben über finanzielle Verhältnisse am Telefon.
  • Die Polizei oder vergleichbare Amtspersonen werden Sie niemals telefonisch um die Aushändigung von Bargeldbeträgen oder Wertsachen bitten.
  • Die Übergabe eines Vermögensbetrages oder einer angeblichen „Kaution“ schützt keinesfalls vor Strafverfolgung, noch ist eine ärztliche Behandlung von einer vorherigen Geldzahlung abhängig.
  • Übergeben Sie grundsätzlich niemals Geld an fremde Personen und stellen Sie auch niemals Wertgegenstände zur Abholung vor die Tür.
  • Lassen Sie grundsätzlich keine Unbekannten in Ihre Wohnung.
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