CSU-Vorstand

Söder hält an Klage gegen Länderfinanzausgleich fest

Als erste Partei der neuen Bundesregierung hat die CSU den Koalitionsvertrag gebilligt. — © Peter Kneffel/dpa
Peter Kneffel/dpa

CSU-Chef Markus Söder will die bayerische Klage gegen den Länderfinanzausgleich auch nach dem erfolgreichen Ende der Koalitionsverhandlungen von Union und SPD aufrechterhalten. «Die Klage bleibt. Das ist eine grundsätzliche Frage», sagte der bayerische Ministerpräsident nach einer Sitzung des CSU-Vorstands in München. 

Bund will 400 Millionen Euro Ausgleich an Geberländer zahlen

Im 144-seitigen Koalitionsvertrag hatten sich CDU, CSU und SPD auf einen finanziellen Ausgleich für die sogenannten Geberländer in dem Finanzsystem geeinigt. 400 Millionen Euro pro Jahr sollen vom Bund anteilig an die Geber erstattet werden. Zuletzt waren dies Bayern, Baden‑Württemberg, Hessen und Hamburg, wobei der Freistaat seit Jahren der mit Abstand größte Zahler ist. 

Söder nannte dies ein faires Angebot, in dieser Situation einen Beitrag zu leisten. «Aber im Grunde genommen muss die grundsätzliche Diskussion über das Bundesverfassungsgericht erfolgen», sagte er.

Mit dem Länderfinanzausgleich sollen annähernd gleiche Lebensverhältnisse gesichert werden. Finanzstarke Bundesländer zahlen ein, finanzschwache Länder profitieren. 2024 wurden nach Angaben des Bundesfinanzministeriums so rund 18,65 Milliarden Euro in Deutschland umverteilt. Größter Einzahler war erneut Bayern. Der Freistaat stemmt mit rund 9,77 Milliarden Euro 52 Prozent des Gesamtvolumens und kämpft schon lange um eine Reform des Ausgleichs.

2024 klagte Bayern Karlsruhe gegen Finanzausgleich 

Im Juli 2024 hatte Bayern seine Klage gegen den Finanzausgleich beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Wann das Gericht eine Entscheidung fällt, ist völlig offen. Der Freistaat fordert eine Neuregelung, da er seit vielen Jahren die mit Abstand größte Last bei dem Ausgleichssystem trägt. In dem Verfahren haben sich die zwölf Bundesländer Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen zu einer Prozessgemeinschaft zusammengefunden.

Quelle: dpa

 

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