Streit mit dem BRK-Landesverband: Arbeitsgericht entscheidet im "Fall Dippold" Anfang April

Die Klage des ehemaligen Kulmbacher BRK-Kreisgeschäftsführers Jürgen Dippold gegen den Landesverband des Bayerischen Roten Kreuzes vor dem Arbeitsgericht schlägt hohe Wellen. Dippold war vor drei Jahren vom Kulmbacher BRK zum Landesverband abgeworben worden um als Abteilungsleiter für die integrierten Rettungsleitstellen Fehler bei der Einführung der neuen Rettungsleitstellen aufzuarbeiten.
Im Juni vergangenen Jahres wurde er dann freigestellt, im Oktober hat er seine Kündigung erhalten. Gegen diese Kündigung ist Dippold vorgegangen. Vor Gericht wurde laut Bayerische Rundschau deutlich, dass in der Kündigung kein Grund genannt wurde und dass in Dippolds Arbeitsvertrag eine ordnungsgemäße Kündigung ausgeschlossen wird.
In der Süddeutschen Zeitung war zu lesen, Hintergrund sei der Jahresabschluss des Landesverbandes 2022, da soll es Ungereimtheiten gegeben haben und das Innenministerium als Rechtsaufsichtsbehörde habe sich eingeschaltet. Außerdem soll es um nicht abgerufene Fördergelder gegangen sein.
Am 3. April will das Arbeitsgericht sein Urteil verkünden, hat aber wohl schon angedeutet, dass die Kündigung nicht rechtmäßig ist. Bis zum Urteilsspruch können sich der BRK-Landesverband und sein ehemaliger Abteilungsleiter noch gütlich einigen – sprich über eine Abfindung verhandeln, da ist von einer sechsstelligen Summe die Rede. Sollte eine gütliche Einigung nicht möglich sein, werde er mit Freuden seine Tätigkeit in der Landesgeschäftsstelle des BRK wieder aufnehmen, hat Dippolds Anwalt der Bayerischen Rundschau erklärt.