Wegen Stau zu spät zur Arbeit: welche Konsequenzen gibt es für Arbeitnehmer?

 — © Symbolbild / disq / stock.adobe.com
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Viele Arbeitnehmer waren gestern in dem Mega-Stau auf der A9 gestanden und haben es nicht rechtzeitig auf die Arbeit geschafft. Unangenehme Konsequenzen kann das für einen Angestellten nur haben, wenn der öfter zu spät kommt. Der Kulmbacher Rechtsanwalt Kai-Michael Meins hat auf Radio Plassenburg-Nachfrage betont: in diesem Fall sei das höhere Gewalt. Allerdings trägt der Arbeitnehmer das so genannte „Wege-Risiko“. Das heißt, er müsse schauen, dass er rechtzeitig zur Arbeit kommt. Alle angekündigten Hindernisse, wie ein Zugausfall oder Streik, oder eine Straßensperrung könne er dann nicht als Grund für sein Zuspätkommen angeben. Dann kann es auch eine Abmahnung und im schlimmsten Fall eine Kündigung geben.

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